29. November 2021

EBICS 3.0 verpflichtend für alle deutschen Kreditinstitute

Es ist so weit: Die neue Version des Electronic Banking-Standards ist flächendeckend in Deutschland im Einsatz.

Vorbereitungen seit 2017

Von der Vorstellung der neuen Version im Frühjahr 2017 bis zur Einführung in Deutschland vergingen mehrere Jahre. Seit dem 22. November 2021 sind alle deutschen Kreditinstitute verpflichtet, ihren Kunden EBICS in Version 3.0.1 anzubieten.

Weitreichende technische Änderungen

Die neue Version des Standards bringt vor allem unter der Haube verschiedene und teils komplexe Änderungen mit sich. Hierzu zählen z. B. die Ablösung der bankfachlichen Auftragsarten durch BTFs, diverse Aspekte hinsichtlich der zu verwendenden Schlüssel, die Verwendung eines einheitlichen Protokolls in allen Ländern oder die Nutzung einer neuen Unterschriftskennzeichnung.

Geringe Auswirkungen auf den täglichen Zahlungsverkehr

Für die Nutzer sollten die Auswirkungen hingegen so gering wie möglich ausfallen. Denn eine Überweisung sollte weiterhin wie eine Überweisung gehandhabt und Unterschriften wie zuvor geleistet werden.

Durch diesen Ansatz konnte das Protokoll ohne negative Konsequenzen für die Unternehmen auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert werden.

Zudem eröffnet die Zusammenführung der bis dato unterschiedlichen EBICS-Dialekte für Deutschland, Frankreich und die Schweiz enorme Zukunftsperspektiven nicht nur für Hersteller und Nutzer, sondern auch für den Finanzplatz Europa als Ganzes.