12. August 2025

Verification of Payee (VOP), Empfängerprüfung im BL Bankrechner

Mit der Instant Payments-Regulierung gelten in Deutschland ab dem 5. Oktober 2025 neue Vorgaben für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen.

Mit der neuen Version des Bankrechners von Business-Logics können Betreiber die kommende obligatorische Empfängerprüfung einfach einbinden.

Instant Payments-Regulierung

Zur Förderung der Akzeptanz von SEPA-Echtzeitüberweisungen wurde die Instant Payments-Regulierung (EU Nr. 2024/886, IP Reg) von der EU-Kommission initiiert.

Empfängerprüfung für Überweisungen

Die Regulierung verpflichtet Zahlungsanbieter zum einen, Echtzeitüberweisungen in allen Zugangskanälen anzubieten, bei denen aktuell bereits SEPA-Überweisungen möglich sind.

Zum anderen wird durch eine Prüfung in Form eines IBAN-Namensabgleichs des Zahlungsempfängers — Verification of Payee, kurz: VOP — die Sicherheit im Zahlungsverkehr und zum Schutz des Zahlers erhöht.

Dieser Namensabgleich muss sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen mit wenigen Ausnahmen verpflichtend vor der Freigabe von Aufträgen durchgeführt werden.

Die Regulierung hat unmittelbare Auswirkungen auf das EBICS-Verfahren. Ab dem 5. Oktober 2025 wird hierzu in Deutschland die Empfängerprüfung VOP bei Überweisungen und Echtzeitüberweisungen eingeführt.

Der Zahlungspflichtige muss über das Ergebnis der Prüfung informiert werden. Die möglichen Ergebnisse sind:

RCVC
(Full) Match: IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen überein.
RVMC
Close Match: Der vom Einreicher angegebene Name stimmt nur teilweise mit den bei der Empfängerbank bei der betreffenden IBAN hinterlegten Daten überein. In diesem Fall wird auch der tatsächlich hinterlegte (korrekte) Name zurückgeliefert.
RVNM
No Match: Der vom Einreicher angegebene Name stimmt nicht mit den bei der Empfängerbank bei der betreffenden IBAN hinterlegten Daten überein.
RVNA
Not possible or applicable: Aus verschiedenen Gründen kann kein Prüfergebnis geliefert werden.

Im Anschluss wird die Zahlung vom Zahlungspflichtigen entsprechend akzeptiert oder abgelehnt.

Für Deutschland wurde das Verfahren in der Umsetzung der Instant Payments Regulierung im EBICS-Verfahren von Die Deutsche Kreditwirtschaft definiert. Dementsprechend wird das Ergebnis der Prüfung dem Zahlungspflichtigen in der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) angezeigt und auch hierüber akzeptiert oder abgelehnt.

Umsetzung von VOP im BL Bankrechner

Im Bankrechner stehen mit der neuen Version alle notwendigen Verarbeitungen und Einstellungen nun zur Verfügung, um eine VOP-Implementierung nach Wahl des Betreibers zu konfigurieren.

Hierzu gehören insbesondere die neuen Auftragsarten (VPZ, CTV, CIV, VCS, VIS, VCX, VIX), der Export von Zahlungsdateien im Format pain.001, das Einlesen der Ergebnisse der VOP-Prüfung sowie Einstellmöglichkeiten zum Hinweistext für den Zahlungspflichtigen.

Diverse Einstellungen können bereits vor dem Stichtag konfiguriert werden. Für die Konfigurationen, die erst am Stichtag selbst aktiv werden dürfen, steht die Funktion zur Aktivierung von Einstellungen zu einem festgelegten Datum zur Verfügung.

Unabhängig davon benötigen Betreiber des Bankrechners eine VOP-Implementierung eines entsprechenden Anbieters, um diese zur Verarbeitung zu konfigurieren. Hierfür stehen diverse Anbieter mit ihren Produkten bereit.

Detaillierte Informationen zur Konfiguration von VOP finden sich im Administrations-Handbuch sowie in der Online-Hilfe des Bankrechners.

Verfügbarkeit

Der BL Bankrechner steht ab sofort für Kunden in der neuen Version bereit. Gern hilft der Support von Business-Logics bei auftretenden Fragen.

Wie üblich ist das Update für alle Wartungskunden kostenfrei.