Empfängerprüfung als Teil der Instant Payments-Regulierung
Mit der Instant Payments-Regulierung (EU-Verordnung Nr. 2024/886, IP Reg) gelten im Oktober 2025 neue Anforderungen für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen.
Verlangt wird für diese Art von Aufträgen die Unterstützung eines IBAN-Namensabgleichs des Zahlungsempfängers, auch als Verification of Payee oder kurz „VOP“ bezeichnet.
Der Namensabgleich muss vor der Freigabe von Aufträgen bankseitig durchgeführt und das Ergebnis dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden. Somit hat die Regulierung unmittelbare Auswirkungen auf das EBICS-Verfahren.
Für Deutschland wurden die Prozesse hierzu in der Umsetzung der Instant Payments Regulierung im EBICS-Verfahren von Die Deutsche Kreditwirtschaft definiert. Dementsprechend wird das Ergebnis der Prüfung dem Zahlungspflichtigen in der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) angezeigt. Auch die Freigabe oder Stornierung von Zahlungen mit Empfängerprüfung erfolgt über die VEU.
Mögliche Ergebnisse von VOP sind:
- RCVC
- Full Match: IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen überein.
- RVMC
- Close Match: Der vom Einreicher angegebene Name stimmt nur teilweise mit den Daten überein, die bei der Empfängerbank unter der betreffenden IBAN hinterlegt sind. In diesem Fall wird auch der tatsächlich hinterlegte korrekte Name zurückgeliefert.
- RVNM
- No Match: Der vom Einreicher angegebene Name stimmt nicht mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten zur betreffenden IBAN überein.
- RVNA
- Not possible or applicable: Aus verschiedenen Gründen kann kein Prüfergebnis geliefert werden.
Umsetzung der Empfängerprüfung in BL Banking-Produkten
Die neuen Anforderungen betreffen ausschließlich SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen. Insbesondere sind Auslandsüberweisungen (DTAZV) und internationale Überweisungen (MT101, XML) nicht von den Änderungen betroffen.
Die Nutzung der Empfängerprüfung hat zudem keinen Einfluss auf den Aufbau der Zahlungsdateien. D. h., es werden unabhängig davon, ob VOP verwendet wird oder nicht, identische Dateiformate genutzt.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Aufhebung der Unterschriftsklasse des Einreichers von Zahlungen mit VOP. Unterschriften, die bei der Einreichung eines Auftrags mit Empfängerprüfung verwendet wurden, werden in Zukunft unabhängig von der tatsächlichen Unterschriftsklasse des Einreichers bankseitig nur als Transportunterschrift gezählt. Der Auftrag wird gemäß Spezifikation immer ohne bankfachliche Unterschrift in die VEU eingestellt und muss somit nach Prüfung des VOP-Ergebnisses über die VEU freigegeben werden. Die über die VEU eingereichte Unterschrift des Teilnehmers wird dann wie gehabt entsprechend der bankseitig vergebenen Unterschriftsklasse gewertet (A-, B- oder E-Unterschrift).
Mit dem Update der BL Banking-Programme stehen alle notwendigen Änderungen bzgl. VOP ab dem Stichtag, dem 5. Oktober 2025, automatisch zur Verfügung. Dies betrifft im Wesentlichen die folgenden Punkte.
- Beim Versenden von Sammelaufträgen kann per Checkbox entschieden werden, ob die Empfängerprüfung genutzt werden soll.
- Einzelaufträge, also Zahlungsaufträge mit nur einer Zahlung, müssen gemäß Spezifikation immer mit VOP eingereicht werden.
- Für Aufträge, die mit Empfängerprüfung eingereicht wurden, wird über die Bank eine Ergebnis-Mitteilung zur Verfügung gestellt, die in der Software eingesehen werden kann:
- Bei voller Übereinstimmung (Full Match) passen gemäß Empfängerbank Name und IBAN des Zahlungsempfängers zusammen.
- Bei einer teilweisen Übereinstimmung (Close Match) liefert die Empfängerbank den korrekten Namen zur IBAN des Empfängers.
- Ist das Ergebnis der Prüfung, dass Name und IBAN nicht übereinstimmen (No Match), sollte der Empfänger kontaktiert werden, um die Daten zu korrigieren.
- Kann die Bank kein Ergebnis liefern (Not possible or applicable), sollte zunächst Kontakt zur Bank aufgenommen werden, um die Ursache des Problems zu klären und das weitere Vorgehen zu bestimmen.
- Für Banken, die noch keine Empfängerprüfung unterstützen, kann VOP in den Einstellungen der Bank unter Empfängerprüfung (VOP) zulassen deaktiviert werden.
Weitere Details stehen im Änderungsprotokoll der Software sowie im Online-Handbuch zur Verfügung.
Software rechtzeitig aktualisieren
Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen, muss die neue Version des jeweiligen BL Banking-Programms vor dem 5. Oktober 2025 installiert sein.
Die Updates stehen wie gehabt allen Wartungskunden kostenfrei zur Verfügung.
Gern hilft der Support des Herstellers Business-Logics bei auftretenden Fragen.
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