31. August 2022

Weiterentwicklung des Standards für SEPA Request-To-Pay

Die Version 2.0 des Nachrichtenverfahrens SRTP für den europäischen Zahlungsverkehr trat Anfang Juni 2022 in Kraft.

Mit dem kommenden Update der Spezifikation auf Version 3.0 wird das Anwendungsspektrum des Standards noch einmal erweitert.

SRTP in Kürze

SEPA Request-To-Pay (SRTP) ist eine elektronische Nachricht für Zahlungsaufforderungen. Sie wird vom Zahlungsempfänger initiiert und an den Zahlungspflichtigen in Echtzeit übermittelt.

SEPA Request-To-Pay

Diese recht simple Idee bietet mehr als auf den ersten Blick vermuten lässt. Denn in Kombination mit den bereits bestehenden Echtzeitzahlungen eröffnen sich eine Vielzahl an Möglichkeiten für den europäischen Zahlungsverkehr.

Die Entwicklung von SRTP

Das SRTP-Regelwerk wurde vom European Payments Council (EPC) Ende 2020 in Version 1.0 mit Wirkung zum 15. Juni 2021 veröffentlicht. Am 1. Juni 2022 trat bereits die Nachfolgeversion 2.0 in Kraft.

Und kurz zuvor, am 25. Mai 2022, startete der EPC eine öffentliche Konsultation für Version 3.0 von SRTP. Da die Rückmeldefrist für Anmerkungen am 26. August 2022 endete, steht die neue Version bereits in den Startlöchern.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die kommende Spezifikation deutlich mehr Anwendungsfälle unterstützt und somit SRTP zu einem Durchbruch verhelfen wird.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) plant zudem, den neuen Standard in die Anlage 3 des DFÜ-Abkommens aufzunehmen.

Unterstützung von SRTP durch den Real-Time-Server von Business-Logics

Durch die Unterstützung des EPC-Standards durch den bewährten BL Real-Time-Server für Echtzeitzahlungen (SCT Inst), steht Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern ein zuverlässiges System für SRTP zur Verfügung.

Für Informationen steht der Hersteller Business-Logics per E-Mail an oder telefonisch unter +49 2103 33993-30 zur Verfügung.