Softwarelizenz für Demoversionen

Bitte lesen Sie diesen Softwarelizenzvertrag sorgfältig, bevor Sie das Produkt installieren. Mit dem Download der Software stimmen Sie dieser Lizenz explizit zu.

Demosoftware-Lizenzvertrag

1. Vertragsgegenstand

Business-Logics überlässt Ihnen für den Zeitraum eine kostenfreie Version der Software zu Evaluierungszwecken.

2. Funktionsumfang

Die Software dient zur Übertragung von Dateien zu bzw. von Banken gemäß EBICS-Spezifikation. Zur Bank gesendete Dateien können bankfachlich signiert werden. Zahlungsdateien, die mit der Software an Banken versendet werden, lösen dort die mit Ihnen direkt vereinbarten Verarbeitungsschritte und Zahlungen aus. Dateien, die an den Demozugang des BL Bankrechners auf www.bankrechner.org gesendet werden, lösen keine bankfachlichen Transaktionen aus.

3. Datenschutz

Für die Bereitstellung der Demofunktionalität in Verbindung mit der Testinstallation des BL Bankrechners auf www.bankrechner.org werden zum Bankrechner gesendete Zahlungsdateien — inklusive Empfängerinformationen (Name, IBAN) sowie aller anderen Datenfelder, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Betrag und Verwendungszweck — verarbeitet und unter anderem in Kontoauszügen und Avisen wieder bereitgestellt.

Die Bereitstellung erfolgt für den Einreicher der Zahlungsdaten (Kunden-ID des Testzugangs). Unabhängig hiervon wird der Dienst nur im Umfang eines Demozugangs zu Testzwecken bereitgestellt. Der Nutzer der Software trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten (z. B. der Bereitstellung von Kontoauszügen oder Avisen) nicht gegen geltendes Recht, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, die DSGVO verstößt. Dies beinhaltet vor allem, dass die Nutzung ausschließlich für Testdaten in pseudonymisierter Form erfolgt oder — bei Übermittlung personenbezogener Daten — dem Nutzer eine hinreichende Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 DSGVO für die Verarbeitung vorliegt. Eine über den angegebenen Zweck hinausgehende Nutzung der übertragenen Daten durch Business-Logics sowie eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Eventuell bestehende gesetzliche Verpflichtungen von Business-Logics sowie die Unterbindung von missbräuchlicher oder unbefugter Verwendung des Dienstes bleiben davon unberührt.

Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Bedingungen zum Datenschutz.

4. Lieferung

Die Zustellung der Software erfolgt per Bereitstellung von systemspezifischen Installationsprogrammen als Download-Link. Die plattformspezifischen Download-Links werden per E-Mail an die vom Lizenznutzer angegebene E-Mail gesendet. Falls für die Programmnutzung ein Lizenzcode benötigt wird, ist dieser ebenfalls in der E-Mail enthalten.

5. Rechteeinräumung

Business-Logics räumt dem Lizenznutzer das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu Evaluierungszwecken für die Zeit von 20 Tagen auf einer beliebigen Zahl von Rechnern zu installieren und zeitgleich zu nutzen.

5.1 Weitergabe

Eine Weitergabe des Programmes bedarf der Zustimmung des Lizenzgebers.

5.2 Schutzrechtsvermerke

Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind mit jeder Kopie mit zu übertragen.

6. Eingeschränkte Nutzung des EBICS-Zugangs zu Testzwecken der Demoversion

Der für den Test der Demoversion zur Verfügung gestellte Zugang zum BL Bankrechner auf www.bankrechner.org darf ausschließlich in Verbindung mit der über diese Lizenz bereitgestellten Software genutzt werden. Jegliche Nutzung des EBICS-Zugangs durch andere Software oder die Weitergabe der EBICS-Zugangsdaten ist untersagt.

7. Vergütung

Die Überlassung der Software zu Evaluierungszwecken erfolgt kostenfrei.

8. Sach und Rechtsmängel

SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS DIE SOFTWARE IM ISTZUSTAND UND OHNE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GARANTIEN BEREITGESTELLT WIRD. SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZGEBUNG ZULÄSSIG, VERGIBT DER LIZENZGEBER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND GARANTIERT DARÜBER HINAUS IN KEINER WEISE DIE NICHT-VERLETZUNG VON PATENTRECHTEN, COPYRIGHTS, MARKEN ODER ANDERER RECHTE DURCH DIE SOFTWARE. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINE ANDERE PARTEI GEWÄHRLEISTEN, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DER BETRIEB DER SOFTWARE UNGESTÖRT ODER FEHLERFREI VERLAUFEN WIRD.

9. Nicht-Fehlertoleranz

DIE SOFTWARE KANN NICHT-FEHLERTOLERANTE TECHNOLOGIE ENTHALTEN UND IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN UMGEBUNGEN ODER APPLIKATIONEN KONZIPIERT, HERGESTELLT ODER BEABSICHTIGT, BEI DER EIN VERSAGEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UNMITTELBAR TOD, VERLETZUNGEN ODER SCHWERE PHYSISCHE SCHÄDEN ODER UMWELTSCHÄDEN ODER EINEN FINANZIELLEN VERLUST NACH SICH ZIEHEN KÖNNTE.

10. Haftungsbeschränkung

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTEN DER LIZENZGEBER, DIE SOFTWARELIEFERANTEN DES LIZENZGEBERS ODER IHRE JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN IN KEINEM FALL FÜR DEN VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, UMSÄTZEN, DATEN ODER FÜR KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, FÜR SACH- UND PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DEN VERLUST VON UNTERNEHMENSINFORMATIONEN ODER FÜR TATSÄCHLICH ENTSTANDENE SCHÄDEN, UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN, DECKUNGSSCHÄDEN, STRAFSCHADENERSATZ, TATSÄCHLICH ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, UND ZWAR OHNE RÜCKSICHT AUF DIE URSACHE UND UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINEM ANDEREN HAFTUNGSGRUND BZW. AUS DER VERWENDUNG ODER NICHT-VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE SOFTWARELIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDEN. DA EINIGE LÄNDER/STAATEN/GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ERLAUBEN, JEDOCH EINE BESCHRÄNKTE HAFTUNG ZULASSEN, IST DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, SEINER SOFTWARELIEFERANTEN UND IHRER JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND MITARBEITER AUF 100 EURO BESCHRÄNKT.

Keine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte einer Partei, die als Verbraucher auftritt. Kein Teil dieses Vertrags beschränkt die Haftung des Lizenzgebers ihnen gegenüber im Falle von durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursachtem Tod oder verursachter Körperverletzung, wenn eine solche Beschränkung von Gesetzes wegen untersagt ist.

11. Exportbestimmungen

Die Software unterliegt den Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union.

Sie erklären sich damit einverstanden, in Bezug auf das Herunterladen, Installieren und/oder Verwenden der Software, alle Anforderungen sowie alle geltenden internationalen und nationalen Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Import- und Nutzungsbeschränkungen.

12. Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

Stand: 05. Oktober 2023

Business-Logics GmbH
Telleringstr. 11
40721 Hilden


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Kryptographische Funktionen von Bouncy-Castle: https://www.bouncycastle.org/

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